Verwaltung und Stadtrat müssen nachsitzen
In der letzten Stadtratssitzung vom 27.09.2018 verlas Bürgermeister Andreas Geron in öffentlicher Sitzung ein Schreiben der Kommunalaufsicht, die in ihrer Rolle als Dienstaufsichtsbehörde den vorliegenden Beschluss zur Nichtentlastung des ehemaligen Bürgermeisters Kroeger für das Haushaltsjahr 2016 überprüft.
Im Schreiben, wie von Geron verlesen, heißt es unter anderem: “Über die Stadtratssitzung ist gemäß § 41 GemO eine Niederschrift anzufertigen. […] Ist, wie in § 114 Abs. 1 (3) GemO festgelegt, eine Begründung der Versagung oder der Einschränkung der Entlastung ausdrücklich gefordert, muss auch diese in der Niederschrift ausgeführt sein. […] Ein Verweis auf die mündlichen Vorträge in der Stadtratssitzung am 21.6. ist vorliegend als Begründung nicht ausreichend.”
Sachliche Begründung – Fehlanzeige!
Genau das war allerdings der Fall. In der Niederschrift zur Sitzung heißt es: “Der Rat der Stadt Sinzig stimmt einer Nichtentlastung des Bürgermeisters mit 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen zu. Der Bürgermeister wird nicht entlastet.” Eine sachliche und sachbezogene Begründung, wie laut Gemeindeordnung § 114 gefordert: in der Sitzung und demzufolge auch in der Niederschrift – Fehlanzeige! „Rechtswidriger Ratsbeschluss zur Nichtentlastung Kroegers für das Haushaltsjahr 2016?“ weiterlesen